Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der
artifica Media Solutions OG
Mauthbachweg 244, 9761 Greifenburg
FN 635052a, Landesgericht Klagenfurt
UID: ATU81241504

(Stand: 01.01.2025)

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der artifica Media Solutions OG (im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden. Sie gelten ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern im Sinn des § 1 UGB (B2B).

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

1.3. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, sofern die Agentur diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Den AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es bedarf keines weiteren Widerspruchs der Agentur.

1.4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

1.6. Angebote der Agentur sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – freibleibend und unverbindlich.

1.7. Die Agentur wird vertreten durch die im Firmenbuch eingetragenen geschäftsführenden Gesellschafter.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1. Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Konzeption, Design und Umsetzung von Websites;
  • Relaunch/Redesign bestehender Websites;
  • technische Entwicklung (Frontend und ggf. Backend);
  • SEO-Leistungen (insbesondere Onpage-, Offpage-, Content- und technisches SEO);
  • laufende Betreuung und Wartung von Websites;
  • Hosting von Websites und damit verbundenen Diensten;
  • Erstellung und Betreuung von Online-Shops;
  • Brand- und Corporate-Design (Logos, Farbkonzepte, Typografie, Gestaltungsrichtlinien);
  • Erstellung von Texten (z.B. Website-Texte, Blogartikel, SEO-Texte);
  • Social-Media-Leistungen (Konzeption, Content-Erstellung, Werbeanzeigen, Kampagnenplanung und -betreuung).

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Agenturvertrag oder sonstigen schriftlich fixierten Leistungsbeschreibungen (im Folgenden gemeinsam „Vertragsunterlagen“).

2.3. Die Agentur ist in der Wahl der technischen Basis (z.B. CMS, Frameworks, Shop-Systeme, Hosting-Umgebung) frei, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

2.4. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird auf Basis des jeweils gültigen Stundensatzes gesondert verrechnet.

2.5. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens (Briefing, Corporate Design, Budgets etc.) besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur. Die Agentur schuldet ein professionell ausgeführtes Werk, jedoch keinen bestimmten subjektiven Geschmackserfolg.

2.6. Domains und E-Mail-Adressen können im Auftrag des Kunden durch die Agentur registriert oder übernommen werden. Der Kunde erteilt der Agentur hierfür eine entsprechende Vollmacht. Die Kosten für Domains, E-Mail-Dienste und ähnliche Leistungen werden an den Kunden weiterverrechnet.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Kunde hat alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, rechtliche Hinweise, Zugangsdaten etc.) vollständig, richtig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen und auf Rückfragen der Agentur unverzüglich zu reagieren.

3.2. Der Kunde informiert die Agentur unaufgefordert über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Auftragsabwicklung bekannt werden.

3.3. Der Kunde trägt den Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Dadurch verschieben sich vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungstermine entsprechend.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Fonts etc.) vorab hinsichtlich etwaiger Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Wettbewerbs- und sonstiger Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Zweck genutzt werden dürfen.

3.5. Wird die Agentur wegen einer Rechtsverletzung durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos und ersetzt sämtliche hieraus entstehende Nachteile (insbesondere angemessene Kosten rechtlicher Vertretung und allfällige Schadenersatzleistungen).

3.6. Sämtliche von der Agentur erstellten Leistungen – insbesondere Entwürfe, Skizzen, Layouts, Texte, Konzepte, Reinzeichnungen, Prototypen, Testversionen, Mockups, Druckdaten, elektronische Dateien – sind vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang zu prüfen und schriftlich freizugeben oder zu beanstanden. Nach ergebnisloser Aufforderung zur Rückmeldung mit einer Nachfrist von 2 Werktagen gilt die Leistung als genehmigt (Genehmigungsfiktion).

3.7. Mängelrügen haben schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels zu erfolgen. Funktionale Tests von Websites, Shops oder Kampagnen sind vom Kunden vor Freigabe bzw. Livegang durchzuführen.

  1. Preise, Honorar und Kostenvoranschläge

4.1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro (EUR), zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2. Der aktuelle Stundensatz der Agentur beträgt EUR 120,– netto. Soweit nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach tatsächlichem Aufwand auf Basis dieses Stundensatzes abgerechnet.

4.3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

4.4. Bei Projektverträgen (z.B. Websites, Shops, umfangreiche Design- oder SEO-Projekte) gelten – sofern nicht anders vereinbart – folgende Zahlungsmodalitäten:

  • 10 % des vereinbarten Gesamtpreises als Anzahlung nach Vertragsabschluss,
  • 40 % nach Freigabe bzw. Abnahme des Designs/Entwurfs,
  • 50 % nach Projektabschluss bzw. Abnahme der finalen Leistung.

4.5. Kostenvoranschläge und Angebote der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, informiert die Agentur den Kunden. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen nach dieser Information schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

4.6. Kostenüberschreitungen bis zu 15 % gelten vom Kunden vorab als genehmigt und bedürfen keiner gesonderten Mitteilung.

4.7. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich in einem Pauschal- oder Fixpreis enthalten sind (z.B. zusätzliche Korrekturschleifen, nachträgliche Änderungen, Mehrleistungen), werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet. Alle der Agentur entstehenden Barauslagen (z.B. Lizenzen, Stockmaterial, externe Dienstleistungen) sind vom Kunden zu ersetzen.

4.8. Bricht der Kunde einen Auftrag ab oder verändert er während der laufenden Betreuung einseitig den Leistungsumfang ohne Einbindung der Agentur, so sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie alle angefallenen Kosten gemäß Honorarvereinbarung zu vergüten. Dem Kunden stehen ohne ausdrückliche Vereinbarung an bereits erbrachten, jedoch nicht vollständig bezahlten Arbeiten keine Nutzungsrechte zu. Nicht weiterverwendete Konzepte, Entwürfe und Unterlagen sind auf Verlangen der Agentur herauszugeben bzw. zu löschen.

  1. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung

5.1. Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verrechnen.

5.3. Zusätzlich werden bei Zahlungsverzug pauschale Mahnspesen wie folgt verrechnet:

  • Erste Mahnung: EUR 5,–
  • Zweite Mahnung: EUR 10,-

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.4. Die Agentur ist berechtigt, zur Betreibung offener Forderungen ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die dadurch entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten hat der Kunde zu ersetzen.

5.5. Im Fall des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden geschlossener Verträge bereits erbrachte Leistungen sofort fällig zu stellen und die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht).

5.6. Wurde Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit auch nur einer Rate oder Nebenforderung in Verzug, so ist die Agentur berechtigt, den gesamten noch offenen Betrag sofort fällig zu stellen (Terminverlust).

5.7. Eine Aufrechnung eigener Forderungen des Kunden gegen Forderungen der Agentur ist nur zulässig, wenn die Forderungen des Kunden von der Agentur schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

6.1. Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (z.B. Entwickler, Designer, Texter, Hoster, Tools-Anbieter) als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen („Fremdleistungen“) oder Leistungen ganz oder teilweise durch solche Dritte erbringen zu lassen.

6.2. Die Beauftragung Dritter kann im eigenen Namen oder im Namen des Kunden erfolgen. Der Kunde erteilt der Agentur hierfür die erforderlichen Vollmachten.

6.3. Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

6.4. Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit mit der Agentur hinausgehen (z.B. laufende Tool-, Lizenz- oder Hostingverträge), übernimmt der Kunde nach Vertragsende selbst. Dies gilt insbesondere im Falle einer Kündigung oder vorzeitigen Auflösung.

  1. Termine, Lieferung und Abnahme

7.1. Angegebene Liefer-, Leistungs- oder Fertigstellungstermine gelten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart – nur als unverbindliche Richtwerte.

7.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (z.B. höhere Gewalt, Ausfall von Drittsystemen, Krankheit, Ausfälle bei Hostern, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen durch den Kunden), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

7.3. Befindet sich die Agentur mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

7.4. Der Kunde hat die von der Agentur erbrachten Leistungen (insbesondere Websites, Shops, Designs, Kampagnen) innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen oder unter detaillierter Mängelbeschreibung schriftlich zu beanstanden.

7.5. Als Abnahme gelten:

  • die ausdrückliche mündliche oder schriftliche Bestätigung der Abnahme,
  • der Go-Live der Website/Shop/Kampagne auf Wunsch des Kunden,
  • oder das ergebnislose Verstreichen der 14-tägigen Prüffrist ohne substantielle Mängelrüge.

7.6. Geringfügige Mängel (insbesondere Rechtschreibfehler, kleinere Layoutabweichungen, einzelne fehlerhafte Verlinkungen) berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung, werden von der Agentur jedoch in angemessener Frist korrigiert.

  1. Social-Media-Kanäle und Werbeplattformen

8.1. Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen und Werbeplattformen (z.B. Meta/Facebook, Instagram, LinkedIn, Google, TikTok etc.) in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Inhalte, Werbeanzeigen oder Accounts abzulehnen, einzuschränken oder zu sperren.

8.2. Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entscheidungen dieser Anbieter. Es besteht daher ein Risiko, dass Kampagnen, Werbeanzeigen, Accounts oder Inhalte abgelehnt, eingeschränkt oder gelöscht werden, auch ohne nachvollziehbare Begründung.

8.3. Die Agentur führt die beauftragten Kampagnen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der geltenden Richtlinien der Plattformen durch, übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass Kampagnen jederzeit und dauerhaft abrufbar sind oder von den Plattformen akzeptiert werden.

8.4. Werbebudgets werden grundsätzlich über Konten des Kunden abgewickelt. Der Kunde ist Vertragspartner der jeweiligen Plattform und trägt sämtliche anfallenden Mediakosten. Sofern abweichend vereinbart, dass Budgets über Konten der Agentur laufen, werden diese dem Kunden weiterverrechnet.

8.5. Die Agentur schuldet bei Werbe- und SEO-Leistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. bestimmte Rankings, Traffic-Zahlen, Umsätze oder Leads), sondern ein sorgfältiges Bemühen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und der vereinbarten Leistung.

  1. Eigentumsvorbehalt, Urheber- und Nutzungsrechte, Konzept- und Ideenschutz

9.1. Eigentumsvorbehalt

9.1.1. Alle von der Agentur erbrachten Leistungen und Lieferungen (z.B. Designs, Layouts, Quellcodes, Daten, Konzepte, Präsentationen, Printprodukte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Agentur aus dem jeweiligen Vertrag (inklusive Nebenforderungen) im Eigentum der Agentur.

9.1.2. Bis zur vollständigen Bezahlung steht dem Kunden lediglich ein widerrufliches, einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der projektbezogenen Abstimmung zur Verfügung.

9.2. Urheber- und Nutzungsrechte

9.2.1. Sämtliche Leistungen der Agentur – einschließlich jener aus Präsentationen und Pitches (z.B. Ideen, Konzepte, Entwürfe, Skizzen, Texte, Strategien, Layouts, Code, Wireframes) – bleiben im geistigen Eigentum der Agentur, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird.

9.2.2. Der Kunde erwirbt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechteeinräumung weltweit.

9.2.3. Eine weitergehende Nutzung (z.B. für zusätzliche Medien, neue Kampagnen, andere Projekte, Weiterverkauf oder Übertragung auf Dritte) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.

9.2.4. Änderungen, Bearbeitungen, Weiterentwicklungen oder Adaptierungen der von der Agentur geschaffenen Werke durch den Kunden oder durch Dritte sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur und – soweit urheberrechtlich erforderlich – des jeweiligen Urhebers zulässig.

9.2.5. Verwendet der Kunde Leistungen der Agentur über den vereinbarten Zweck hinaus oder ohne vollständige Bezahlung, haftet er der Agentur für die widerrechtliche Nutzung zumindest in doppelter Höhe eines angemessenen Nutzungshonorars.

9.3. Konzept- und Ideenschutz (Pitching)

9.3.1. Wird die Agentur vom potentiellen Kunden eingeladen, ein Konzept, eine Strategie, Entwürfe oder ähnliche Vorleistungen zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung nach, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), dem diese AGB zugrunde liegen.

9.3.2. Der Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Erarbeitung eines Konzeptes, einer Strategie oder Präsentation kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl noch kein Hauptvertrag abgeschlossen wurde.

9.3.3. Konzepte, Strategien und Präsentationen der Agentur sind in ihren sprachlichen, grafischen und strukturellen Teilen urheberrechtlich geschützt, soweit Werkhöhe gegeben ist. Darüber hinaus sind werberelevante Ideen, Kampagnenansätze, Slogans, Bildideen, Gestaltungsprinzipien, Informationsarchitekturen und ähnliche schöpferische Leistungen auch ohne Erreichen der Werkhöhe vertraglich geschützt.

9.3.4. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur keine der im Rahmen eines Pitches präsentierten Ideen, Konzepte, Entwürfe oder Teile davon wirtschaftlich zu verwerten, zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.

9.3.5. Wird eine von der Agentur präsentierte Idee oder ein Konzept vom Kunden (ganz oder teilweise) genutzt, ohne dass ein entsprechender Auftrag an die Agentur erteilt wurde, gilt dies als Nutzung der Leistung der Agentur. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, ein angemessenes Nutzungshonorar zuzüglich Umsatzsteuer zu verlangen.

  1. Hosting, Wartung, Domains, E-Mail & Administration

10.1. Die Agentur bietet Hosting-Dienstleistungen als laufende Dienstleistung an. Der konkrete Leistungsumfang (z.B. Speicherplatz, SSL-Zertifikate, Backups, Monitoring, technische Updates, Support) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

10.2. Wartungs- und Update-Leistungen (z.B. technische Updates von CMS, Plugins, Themes, Sicherheits- und Performance-Optimierungen) können in Hosting-Paketen enthalten sein; der genaue Umfang wird in den Vertragsunterlagen definiert.

10.3. Software-, Plugin-, Theme- und sonstige Lizenzkosten werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – an den Kunden weiterverrechnet. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Lizenzen nach Vertragsende weiter zu verlängern.

10.4. Domains und E-Mail-Dienste können durch die Agentur für den Kunden registriert oder verwaltet werden. Vertragspartner gegenüber der jeweiligen Registry bzw. dem E-Mail- oder Hosting-Anbieter kann – je nach Konstellation – die Agentur oder der Kunde sein. Im Falle eines Vertragsendes ist der Kunde rechtzeitig für einen Domaintransfer zu einem anderen Anbieter oder für eine Verlängerung über die Agentur verantwortlich. Erfolgt keine entsprechende Anweisung, kann die Domain nach Ablauf der Registrierungsperiode verfallen.

10.5. Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Störungen, Datenverluste oder sonstige Schäden, die durch technische Probleme außerhalb ihres direkten Einflussbereichs entstehen (z.B. Ausfall von Rechenzentren, Leitungen, Drittsysteme, höhere Gewalt).

10.6. Administrationsrechte:
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde zu seinen Websites und Shops Administrationsrechte (z.B. Admin-Zugänge zum CMS oder Shop-System). Ab Übergabe dieser Zugänge liegt die Verantwortung für:

  • Inhaltspflege,
  • eigenständige Änderungen an Struktur und Funktionalität,
  • Durchführung oder Unterlassung von Updates,
  • rechtliche Konformität von Inhalten (z.B. Impressum, Datenschutz, Cookie-Hinweise),

in dem Umfang beim Kunden, in dem dieser selbst Änderungen vornimmt oder vornehmen lässt.

Die Agentur haftet nicht für Schäden, Sicherheitslücken, Funktionsstörungen oder Rechtsverstöße, die aus nachträglichen Änderungen, Installationen, eigenmächtigen Updates oder unterlassenen Updates durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte resultieren.

10.7. Kündigung laufender Hosting-/Wartungsverträge:

  • Ordentliche Kündigung: Laufende Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Hosting- und Wartungsverträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
  • Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig, insbesondere bei grober Vertragsverletzung, wiederholtem Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung oder wenn die vertraglich geschuldete Leistung trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist nicht erbracht wird.
  1. Gewährleistung

11.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach deren Entdeckung, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung wegen Mängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen.

11.2. Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln steht dem Kunden nach Wahl der Agentur das Recht auf Verbesserung oder Ersatzlieferung zu. Der Kunde hat der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist; in diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Minderungs- oder Wandlungsrechte zu.

11.3. Es obliegt dem Kunden, die Leistungen der Agentur auf ihre rechtliche Zulässigkeit – insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Marken-, Kennzeichen-, Urheber-, Datenschutz- und Verwaltungsrecht – zu prüfen. Die Agentur führt nur eine Grobprüfung durch und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von vom Kunden vorgegebenen oder freigegebenen Inhalten.

11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 6 Monate ab Lieferung bzw. Leistungserbringung. Das Regressrecht gemäß § 933b ABGB gegenüber der Agentur erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird im B2B-Verhältnis ausgeschlossen.

11.5. Gewährleistung besteht ausschließlich für die vereinbarte technische Funktionalität der Leistung (z.B. das vereinbarte Verhalten einer Website). Geschmackliche Aspekte (z.B. Farbwahl, Stil, Designpräferenzen) sind keine Gewährleistungsgegenstände.

11.6. Für SEO- und Performance-Leistungen übernimmt die Agentur keine Gewähr für bestimmte Ergebnisse (z.B. Rankings, Sichtbarkeitswerte, Leads, Umsätze). Zusagen beziehen sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht auf deren wirtschaftlichen Erfolg.

  1. Haftung

12.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur sowie ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, Verzug, Unmöglichkeit, positive Forderungsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss handelt.

12.2. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Kunde zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

12.3. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche Dritter gegen den Kunden, die aufgrund von Leistungen der Agentur (z.B. Werbung, Website, Inhalte) erhoben werden, ist ausgeschlossen, sofern die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine Rechtsverletzung für sie nicht erkennbar war. Der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der schädigenden Handlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.

12.5. Für Datenverluste haftet die Agentur – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

  1. Datenschutz und Direktwerbung

13.1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden (insbesondere Name/Firma, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Adressen, Bankdaten, UID-Nummer, Vertrags- und Abrechnungsdaten) zum Zweck der Vertragserfüllung, Abrechnung, Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

13.2. Darüber hinaus kann die Agentur diese Daten zur Zusendung von Informationen über eigene Leistungen, Angebote und News (z.B. in Form von Newslettern, E-Mails, postalischer Werbung) verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, bis auf Widerruf elektronische Post zu Werbezwecken zu erhalten.

13.3. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken und dem Erhalt von elektronischer Werbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung widerrufen. Der Widerruf kann per E-Mail oder schriftlich an die im Impressum bzw. in diesen AGB angegebene Anschrift der Agentur erfolgen.

13.4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Agentur, abrufbar auf ihrer Website.

  1. Vertraulichkeit

14.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

14.2. Diese Verpflichtung besteht über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus fort.

  1. Vorzeitige Auflösung

15.1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz schriftlich gesetzter Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfristsetzung wesentliche Vertragspflichten (insbesondere Zahlungen, Mitwirkungspflichten) verletzt;
  • begründete Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch geeignete Sicherheiten stellt.

15.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Nachfristsetzung aufzulösen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen wesentliche Vertragspflichten grob verletzt.

15.3. Im Fall der vorzeitigen Auflösung sind die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen der Agentur sowie alle entstandenen Kosten vom Kunden zu vergüten.

  1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches materielles Recht Anwendung, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in 9761 Greifenburg.

16.3. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur vereinbart. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

  1. Schlussbestimmungen / Gender-Hinweis

17.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17.3. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB überwiegend die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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Geschäftszeiten

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