Ab dem 28. Juni 2025 ist Schluss mit Ausreden
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) – oft auch „Barrierefreiheitsgesetz“ (BaFG) genannt – wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Ab dem 28. Juni 2025 ist sie kein freiwilliger Bonus mehr, sondern ein verbindlicher Standard. Wer bis dahin nicht handelt, riskiert Bußgelder von bis zu 80.000 €.
Trotzdem wissen viele Unternehmer*innen noch nicht, dass sie betroffen sind.
Wen betrifft das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit?
Das BaFG zielt nicht nur auf öffentliche Einrichtungen oder Großkonzerne ab. Es betrifft eine Vielzahl privater Unternehmen, insbesondere solche, die digital verkaufen oder kommunizieren – also fast jedes moderne Business.
Du bist betroffen, wenn dein Unternehmen…
- mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt,
- über 2 Millionen Euro Jahresumsatz macht,
- und Websites, Webshops oder digitale Dienstleistungen anbietet.
Auch wenn du diese Schwellenwerte nicht überschreitest: Sobald du digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietest, die unter die Barrierefreiheitsanforderungen fallen, solltest du aktiv prüfen, ob eine indirekte Verpflichtung besteht.
Was genau muss barrierefrei sein?
Die Anforderungen betreffen eine Vielzahl digitaler Angebote – insbesondere im B2C-Bereich:
- Websites & Webshops
- Mobile Apps
- Digitale Buchungstools
- E-Book-Angebote
- Plattformen mit Online-Mitgliedschaften oder Account-Verwaltung
- E-Commerce-Portale
- Bank- und Telekommunikationsdienste
- Streaming- und Medienportale
Kurz: Alles, was Menschen online nutzen, um Informationen zu erhalten, zu buchen, zu kaufen oder zu kommunizieren.
Und die Ausnahmen?
Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme sind grundsätzlich ausgenommen. Aber Vorsicht:
Wer barrierepflichtige Produkte verkauft oder vermittelt, ist nicht automatisch frei von Verantwortung.
Und: Auch ausgenommene Unternehmen müssen prüfen, ob eine Umsetzung „zumutbar“ ist – und dies dokumentieren. (§§ 17, 18 BaFG)
Was bedeutet „digital barrierefrei“ konkret?
Barrierefreiheit ist kein technisches Extra. Es ist ein Qualitätsmerkmal digitaler Angebote. Es bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen deine Website oder App problemlos nutzen können. Orientierung bietet der europäische Standard EN 301 549, der u. a. Folgendes verlangt:
Für Websites & Webshops:
- Bedienbarkeit ohne Maus
- Alt-Texte für Bilder
- Untertitel für Videos
- hohe Kontraste, anpassbare Schriftgrößen
- klar strukturierte Inhalte
- verständliche Sprache
Zusätzlich bei Online-Diensten:
- Funktionen auf mindestens zwei Wegen zugänglich (z. B. Text & Audio)
- Support-Kontakt für Rückfragen
- anpassbare Darstellung und Navigation
Das Ziel: Jede Person – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen – kann das Angebot gleichberechtigt nutzen.
Was heißt das für deine Website?
Du musst keine neue Website bauen, um den Anforderungen zu genügen. Aber du brauchst Klarheit:
- Welche Elemente funktionieren bereits barrierefrei?
- Was lässt sich kurzfristig verbessern?
- Wo sind strukturelle Änderungen nötig – z. B. im Code oder CMS?
Idealerweise wird Barrierefreiheit nicht erst am Ende umgesetzt – sondern von Beginn an mitgedacht:
→ im Design
→ in der Content-Erstellung
→ in der technischen Umsetzung
Digitale Qualität heißt Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist kein Sonderwunsch. Sie ist ein Ausdruck von digitaler Reife, Verantwortung und Respekt.
Denn was bringt die schönste Website, wenn rund 10 % der Menschen sie nicht bedienen können?
Das ist nicht nur ein Problem für Betroffene – sondern auch ein Wettbewerbsnachteil für dein Unternehmen.
Jetzt handeln, bevor es Pflicht wird. Denn digitale Zugänglichkeit ist kein Trend. Sie ist ein neues Normal.
Du bist dir nicht sicher, ob deine Website barrierefrei ist?
Wir prüfen deine Seite auf Barrierefreiheit, zeigen dir die größten Hürden und welche Maßnahmen wirklich zählen. Kompakt. Verständlich. Umsetzbar.
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